Verkehrsuntersuchung B156 Lamprechtshausener Straße

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung (2010)

Analyse Verkehrssystem

Die B 156 Lamprechtshausener Straße ist in ihrem gesamten Verlauf geprägt von der Überlagerung eines überregionalen Verkehrsinteresses und den Bedürfnissen des jeweils örtlichen Verkehrsgeschehens.
Das Verkehrsaufkommen im motorisierten Individualverkehr ist im durchschnittlichen täglichen Verkehr mit rund 6.300 Kfz/24h südlich von Neukirchen, mit rund 5.300 Kfz/24h nördlich des Ortsgebietes und mit rund 7.100 Kfz/24h südlich von Braunau bei einem Lkw-Anteil von im Durchschnitt 9% anzugeben. Hinsichtlich der Beurteilung des Geschwindigkeitsniveaus ist anzumerken, dass die von 85% der Kfz gewählten Fahrgeschwindigkeiten durchwegs über den jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten liegen. Insbesondere auf der insgesamt kurvenreichen Teilstrecke durch den Lachforst sowie im Bereich der Knotenpunkte. Insgesamt haben sich in einem Zeitraum von drei Jahren (2007 bis 2009) auf dem betrachteten Abschnitt 42 Unfälle mit Personenschaden (UPS) ereignet, die derzeit
unter anderem in 2 Unfallhäufungsstellen (UHS) und 4 Gefahrenstellen (GS) zum Ausdruck kommen.
Im öffentlichen Verkehr stehen an der B 156 insgesamt 5 Haltestellen zur Verfügung. Im Fußgänger- und Fahrradverkehr bestehen im gegenständlichen Abschnitt der B 156 verschiedene Einrichtungen, die sich im Wesentlichen auf die zentrale Teilstrecke im Ortsgebiet sowie die unmittelbar umliegenden Weiler konzentrieren.

 

Zielsystem

Die im Rahmen einer Problemanalyse erarbeiteten zentralen Problempunkte im derzeitigen Verkehrssystem ergeben, dass vor allem unter Berücksichtigung der bestehenden Unfallsituation an der B 156 sowie unter Berücksichtigung von überregionalen und regionalen Vorgaben, verkehrs- organisatorische und straßenbauliche Maßnahmen mit besonderem Augenmerk auf die Ausbildung der übergordneten Knotenpunkte sowie den Ausbaugrad der Straße im Sinne einer Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erarbeiten sind. Daneben ist mit entsprechenden Maßnahmen auch den Anforderungen insbesondere des Radverkehrs im Sinne einer Optimierung der bestehenden Infrastruktur Rechnung zu tragen.

 

Maßnahmen

Unter Berücksichtigung der Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) sowie unter Zugrundelegung der Unfallanalyse und insbesondere der daraus resultierenden Unfallhäufungs- und Gefahrenstellen wurde für die im Zielsystem genannten Punkte die Erfordernis von Maßnahmen ermittelt:

Für den kurvenreichen Straßenabschnitt im Bereich Lachforst wurden dabei mehrere Lösungsvarianten entwickelt, die in Form unterschiedlicher Maßnahmenpakete eine Realisierung zu verschiedenen Zeithorizonten ermöglichen.
Für die Knotenpunkte mit dem übergeordneten Straßennetz soll durch die Errichtung von Linksabbiegestreifen und letztlich auch durch eine Harmonisierung des Geschwindigkeitsregimes im gesamten Streckenverlauf der B 156 im Gemeindegebiet von Neukirchen an der Enk nach eine Optimierung der Situation erzielt werden.
Ergänzt werden die Maßnahmen durch ausgewählte Vorschläge für Verbesserungen im öffentlichen und nicht motorisierten Verkehr.

 

Beurteilung

Die für den Streckenabschnitt im Lachforst vorgestellten Maßnahmenpakete werden anhand einer Auflistung ihrer Vor- und Nachteile in Bezug auf definierte Kriterien verbalargumentativ bewertet. Daraus resultiert, dass mit einem Bündel an verkehrsorganisatorischen Maßnahmen (Variante 2) bereits kurzfristig eine Verbesserung erzielbar ist, letztlich aber das straßenbauliche Maßnahmenpaket (Variante 3) jedenfalls langfristig den insgesamt größten Zielerfüllungsgrad erwarten lässt. Daneben wird für einzelne übergeordnete Knotenpunkte im Zuge der Einmündung höherrangiger Straßen sowie für den gesamten Verlauf der B 156 im Ortsgebiet von Neukirchen an der Enknach verbal die mit der Einrichtung von Linksabbiegstreifen und begleitenden Maßnahmen gegenüber dem Bestand erzielbare, jeweils punktuelle Erhöhung der Verkehrssicherheit ebenso wie die insgesamt erzielbare Verbesserung im Verkehrssystem der B 156 beurteilt. Ebenso werden im Bereich des öffentlichen Verkehrs sowie des Fußgänger- und Radverkehrs die Vor- und Nachteile der verschiedenen Maßnahmen gegenüber dem Bestand argumentiert.
Die mit dem Leitziel sowie den einzelnen Teilzielen formulierten Bedingungen werden mit den vorgeschlagenen Maßnahmen in gutem Ausmaß erfüllt, damit ist gemessen an der Definition des Zielsystems auch der Zielerreichungsgrad als insgesamt hoch zu bewerten.

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DI Klaus Schlosser

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